Rechte und Pflichten bei einer Mietwohnung

11.01.2022, 15:00 Uhr in Service, Anzeige
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Der Glaube, dass man keine Pflichten hat, wenn man sich für eine Mietwohnung entscheidet, ist weit verbreitet. Das ist jedoch nicht der Fall. Als Vermieter und auch als Mieter hat man gewisse Rechte und Pflichten, die eingehalten werden müssen.

Die meisten Punkte davon werden bereits in einem Mietvertrag festgehalten. Hier kann man individuell auf die Wohnung, die Mieter und auch die Umgebung eingehen. Außerdem kann man diese Punkte verhandeln.

Dazu zählt zum Beispiel der Winterdienst oder auch, wie oft die Straße gefegt werden muss. Weiter können auch Regeln zur Reinigung des Treppenhauses oder des Kellers vereinbart werden.

Es gibt jedoch auch Fakten, die der Gesetzgeber festlegt. Diese Punkte sind weder verhandelbar noch können sie von einer der beiden Parteien einfach ohne Konsequenzen ignoriert werden.

Rechte und Pflichten des Mieters

Der Mieter hat natürlich ein Anrecht auf die Nutzung der Mieträume. Diese ist uneingeschränkt und beinhaltet auch, dass man den Vermieter nicht zu jeder Zeit Zutritt gewähren muss.

Gleiches Nutzungsrecht gilt für Haushaltsgeräte. Der Mieter darf diese uneingeschränkt nutzen, selbst nach 22 Uhr. Allerdings muss es sich hierbei um haushaltsübliche Geräte handeln.

Erfüllt die Wohnung nicht den Ansprüchen, da unterschiedliche Schäden oder Mängel vorhanden sind, darf der Mieter unter gewissen Bedingungen auch eine Minderung der Miete ansetzen.

Außerdem darf der Vermieter dem Mieter das Halten von Haustieren nicht untersagen. Das gilt zumindest für kleine Tiere wie ein Hamster, Fische oder auch einen Wellensittich. Bei Hunden und Katzen sieht das anders aus.

Der Mieter hat aber auch Pflichten. Er muss unverzüglich einen Schaden beim Vermieter melden, wenn dieser entstanden ist oder entdeckt wurde. Untervermietung oder auch umbauten müssen vom Vermieter genehmigt werden.

Rechte und Pflichten des Vermieters

Der Vermieter kann jeder Zeit die Kündigung aussprechen. Natürlich gebunden an die jeweiligen Fristen. Eine fristlose Kündigung braucht einen entsprechend schwerwiegenden Verstoß seitens des Mieters.

Außerdem darf der Vermieter nach Terminvereinbarung die Wohnung jeder Zeit besichtigen. Auch eine Mieterhöhung im gesetzlichen Rahmen ist zulässig, wenn diese früh genug angekündigt wird.

Der Vermieter hat die Pflicht, alle Instandhaltungsaufwendungen durchzuführen. Außerdem müssen die Heizungen und sanitären Anlagen einwandfrei funktionieren. Eine weitere Pflicht ist die Erstellung der Nebenkostenabrechnung.

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