Zahnkorrekturen für Erwachsene: Was kann ein Aligner?

17.10.2023, 08:02 Uhr in Service, Anzeige
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Ein gepflegtes Lächeln erweist sich sowohl im Privat- als auch im Berufsleben als echter Türöffner. Speziell gerade und gleichmäßig positionierte Zähne werden dabei als ansprechend empfunden. Was also, wenn man in dieser Hinsicht noch etwas Nachholbedarf vermutet?

Druck, aber ohne Draht: Das unterscheidet Aligner von klassischen Zahnspangen

Sowohl der Aligner als auch die feste und lose Zahnspange bewirken Verschiebungen der Zähne durch das Ausüben von Druck. Das Ausmaß dieses Drucks entscheidet darüber, welche Fehlstellungen korrigiert werden können. Per Aligner sind das mehrheitlich Fehlstellungen, die sich in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 1 und 2, seltener auch in 3 einordnen lassen – etwa ein leichter Überbiss. Ferner können aber auch leichtere Lücken- oder Engstände und manche Varianten von tiefen und offenen Bissen behandelt werden. Dadurch, dass die transparente Zahnschiene ohne Draht auskommt und nicht auf den Zähnen fixiert wird, fällt der von ihr potenziell ausgeübte Druck aber nicht so groß wie der von Drahtzahnspangen aus. In der Folge müssen viele der zwingenderen medizinischen Zahnkorrekturen bei Erwachsenen daher doch durch klassische Zahnspangen erfolgen. Wer sich aber im geringeren Maß die Zähne richten lassen möchte und gleichzeitig Wert darauf legt, die Zähne vollumfänglich (etwa beim Putzen) erreichen zu können, profitiert bei leichten Fehlstellungen dennoch von Zahnschienen.

Die Kostenfrage: Wer muss für eine Aligner-Behandlung aufkommen?

Wie bereits thematisiert, eignet sich die unsichtbare Zahnschiene vordergründig für die Korrektur von leichten bis mittelschweren Zahnfehlstellungen. Bei privaten Anbietern ist dabei mit Kosten ab circa 1.600 € zu rechnen. Erweist sich die Behandlung jedoch als umfangreicher, können jedoch bis zu 6.500 € fällig werden. Sinnvoll also, wenn schon vor dem Antritt der Behandlung klar ist, ob und von wem Teile der Kosten übernommen werden könnten.

  • Die gesetzlichen Krankenkassen kommen in der Regel nicht für die Kosten auf, die mit einer Aligner-Therapie verbunden sind. Der Grund: Kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene sind nahezu immer von der Kostenübernahme ausgenommen (es sei denn, es handelt beispielsweise sich um einen schwerwiegenden Unfall). Hinzu kommt, dass meist die zwingende medizinische Notwendigkeit für die Behandlung nachgewiesen werden muss – die bei einer Zahnkorrektur per transparenter Zahnschiene oft nicht vorliegt.
  • Die privaten Krankenkassen schließen die Aligner-Therapie zwar seltener per se aus dem Leistungsangebot aus. Dennoch muss auch bei ihnen die medizinische Notwendigkeit (KIG 3 aufwärts) durch die Vorlage von Ergebnissen einer Voruntersuchung belegt werden. Zudem wird häufig ein Kostenvoranschlag verlangt. Und erst nach dessen Prüfung durch die Kassen lässt sich sagen, ob und in welchem Maß sie sich an den Behandlungskosten beteiligen.
  • Was Zahnzusatzversicherungen betrifft, ähnelt deren Prozedere oftmals dem der privaten Krankenkassen. Wer eine entsprechende Zahnzusatzversicherung also explizit für die (Teil-) Kostenübernahme für die Zahnkorrektur per transparenter Zahnschiene abschließen möchte, sollte sich um einen Tarif bemühen, der dies explizit vorsieht. Wichtig dabei: Alles Wesentliche muss vor dem Vertragsabschluss mit dem Aligner-Hersteller geklärt sein!

Patientensicherheit: Was sollte man im Vorfeld der Aligner-Behandlung sicherstellen?

Vor dem Vertragsabschluss der Aligner-Therapie empfehlen die Bundeszahnärztekammer und die Verbraucherzentrale, das Kleingedruckte in Bezug auf die Haftungsfragen und die Gewährleistung der Patientensicherheit zu lesen und zu berücksichtigen. Denn nur, wenn unter anderem geregelt ist,

  • welcher konkrete Dentist die Behandlung übernimmt,
  • wer im Notfall bei Behandlungsfehlern haften muss und
  • inwiefern die sinnvolle Überprüfung des Behandlungsfortschrittes in einer lokalen Praxis möglich ist,

ist es im Zweifelsfall möglich, alle Rechte geltend zu machen. So lässt es sich dann unter anderem auf der eigenen Hochzeit nach erfolgreicher Zahnkorrektur unbeschwert lächeln.

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