Aushilfskraft (m/w/d) zur Unterstützung unseres Teams im Imkereibetrieb
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine
moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im
Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung
und Bildung.
Wir suchen ab sofort zur Unterstützung unseres Teams im Imkereibetrieb des
Instituts für Bienenkunde und Imkerei in Veitshöchheim eine Aushilfskraft
(m/w/d).
Ihre Aufgaben
Sie unterstützen das Team beim Schleudern von Honigwaben, der Honigabfüllung
sowie dem Reinigen und Anstreichen von Bienenkästen.
Ihr Profil
Vorkenntnisse zu den Aufgaben / Tätigkeiten sind erwünscht, jedoch nicht
Voraussetzung. Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit sowie selbstständige und
eigenverantwortliche Arbeitsweise im Team zeichnet Sie aus.
Unser Angebot
Eine befristete Arbeitsstelle auf Abruf für den Zeitraum April bis September
2024.
Eine Eingruppierung nach der Lohntabelle für Aushilfskräfte der LWG. Die
Abrechnung erfolgt auf sog. 70-Tage-Basis. Begrüßt wird daher vor allem die
Bewerbung von volljährigen Schülerinnen/Schülern, Studierenden,
Hausfrauen/Hausmännern, Selbständigen und Rentnerinnen/Rentnern.
Eine interessante und vielseitige Arbeit.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf bei Herrn Egbert Roth (0931 9801-3620) bzw.
auf Ihre E-Mail an E-Mail: [email protected].
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens
zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder
elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der
Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht
mehr berücksichtigt werden kann.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die
Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch
Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
sonst im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die
Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt - auf Antrag - mit Beteiligung des
Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauensperson für Schwerbehinderte.