Auto ummelden nach Umzug: so funktionierts!
Seit einigen Jahren ist es nicht mehr erforderlich, beim Umzug in eine andere Stadt sein Kennzeichen ändern zu müssen – oder besser gesagt beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Ändert sich Ihre Anschrift, müssen Sie jedoch Ihre Fahrzeugpapiere entsprechend aktualisieren lassen, auch wenn Sie nur innerhalb Ihres bisherigen Wohnortes umziehen. Wie Sie Ihr Fahrzeug ummelden und welche Unterlagen dafür nötig sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Auto ummelden – wer ist zuständig?
Möchten Sie nach einem Umzug Ihr Auto ummelden, ist dafür in der Regel die Kfz-Zulassungsbehörde zuständig. Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin, in vielen Fällen geht das auch online, damit Ihre neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden kann. In einigen Gemeinden kann die Kfz-Ummeldung nach dem Umzug auch beim Rathaus, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt erfolgen. Allerdings geht dies oft nur dann, wenn Sie mit Ihrem Auto bisher noch nicht umgezogen sind. Dann kann nämlich die bisherige Anschrift einfach überklebt werden.
Diese Dokumente brauchen Sie, um Ihr Auto umzumelden
Bleiben Sie innerhalb des Zulassungsbezirks wohnhaft, benötigen Sie für die reine Adressänderung nach einem Umzug Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Erfolgt ein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder in ein anderes Bundesland, haben Sie die Wahl, ob Sie Ihr altes Kennzeichen behalten oder ein neues beantragen möchten. Wünschen Sie ein neues Kennzeichen, bedarf es zusätzlich auch des zweiten Teils Ihrer Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugbrief), eines Nachweises der Autoversicherung (eVB-Nummer), des letzten TÜV-Nachweises sowie eines SEPA-Mandats für die Begleichung der Kfz-Steuer. Zudem muss das vorherige Kennzeichen entstempelt werden. Das gilt natürlich auch dann, wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen, aber dennoch ein neues Kennzeichen wünschen.
Auto ummelden – mit diesen Kosten ist zu rechnen
Am günstigsten ist es, wenn Sie Ihre Kennzeichen behalten. Der Verwaltungsaufwand ist geringer und es müssen keine neuen Nummernschilder gepresst werden. Die Anpassung der Anschrift schlägt etwa mit 10 bis 20 Euro zu Buche, während die Zuteilung neuer Nummernschilder gut das Doppelte kostet, zuzüglich der neuen Kennzeichen.
Wann das Kennzeichen geändert werden muss
Ein paar Ausnahmen von der Kennzeichenmitnahme gibt es allerdings. So beispielsweise, wenn Ihr Fahrzeug während des Umzugs noch nicht zugelassen war. Auch bei einem Fahrzeugwechsel kann in manchen Fällen ein neues Kennzeichen notwendig sein.