Gemeinschaftskonto – gemeinsam die Finanzen im Blick haben

24.01.2023, 13:30 Uhr in Service, Anzeige
Kreditkarten Hosentasche pixabay
Foto: pixabay.com

Ein Gemeinschaftskonto kann sich lohnen, wenn zwei (oder mehr) Personen gemeinsam finanzielle Angelegenheiten regeln wollen. Hört man den Begriff, dann denkt man zunächst an verheiratete Paare, die ein gemeinsames Konto nutzen. Tatsächlich ist ein Gemeinschaftskonto aber vielseitig einsetzbar und nicht nur auf zwei Inhaber beschränkt.

Deshalb ist ein Gemeinschaftskonto auch für Wohngemeinschaften, Lebenspartner und Vereine eine nützliche Option. Überall da, wo man gemeinsame Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten will, kann sich die Einrichtung eines solchen Bankkontos lohnen. Allerdings sollte man vorher einige Dinge über das Gemeinschaftskonto wissen.

In diesem Artikel gibt es die wichtigsten Informationen über das Gemeinschaftskonto. Welche Vorteile und Nachteile hat es? Was benötigt man, um ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen? Wie nutzt man das Konto am besten? Das alles wird hier beantwortet.

Gemeinschaftskonto – die wichtigsten Informationen

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, das mehr als eine Person als Inhaber hat. Das typische Beispiel ist ein verheiratetes Paar, doch das ist keine Voraussetzung für ein Gemeinschaftskonto. Manche Banken verlangen allerdings eine gemeinsame Anschrift von den Inhabern. Nicht jede Bank bietet Gemeinschaftskonten an. Einen Vergleich der verschiedenen Banken gibt es bei Gemeinschaftskonten24.de.

Das Konto läuft gemeinsam auf die Namen aller Inhaber und alle haben Zugriff auf das Geld darin. Der praktische Nutzen eines Gemeinschaftskontos zeigt sich, wenn man sich bestimmte Ausgaben im Alltag teilt. Paare und Mitbewohner können wiederkehrende Zahlungen rund um den Haushalt aus dieser gemeinsamen Kasse bezahlen. So hat man eine übersichtliche und separate Auflistung dieser Einnahmen und Ausgaben.

Vorteile und Nachteile beim Gemeinschaftskonto

Neben der übersichtlichen Abwicklung von gemeinsamen Zahlungen kann ein Gemeinschaftskonto noch weitere Vorteile bieten. Paare, die sich für ein einziges, gemeinsames Bankkonto entscheiden, sparen bei den Kontogebühren. Für Studierende oder Bewohner in einer WG, Vereine und andere Nutzer gibt es die Möglichkeit, Transaktionen nur mit beiderseitigem Einverständnis zu erlauben, um Missbrauch oder Veruntreuung zu verhindern.

Allerdings bedeutet ein gemeinsames Konto auch viel Verantwortung, die sich als Nachteil erweisen kann. So haften die Inhaber gemeinsam, wenn das Konto überzogen wird. Auch wenn bei einem der Inhaber eine Pfändung vollstreckt wird, ist das Geld der anderen ebenfalls beschlagnahmt. Bei einem Gemeinschaftskonto gibt es nicht die Möglichkeit, es in ein Pfändungsschutzkonto umzuschreiben.

Auch steuerlich kann ein Gemeinschaftskonto zum Nachteil werden, wenn ein Inhaber mehr Geld verdient als der andere und eine große Einzahlung auf das Konto tätigt. Weil der Inhalt des Gemeinschaftskontos zu gleichen Teilen den Inhabern gehört, kann das als Schenkung angesehen werden. Dann wird unter Umständen eine Steuer dafür fällig.

Wie eröffnet man ein Gemeinschaftskonto?

Als Erstes sollte man mehrere Banken vergleichen, damit man die optimalen Konditionen für das Gemeinschaftskonto bekommt. Dann kann man entweder in der Filiale oder im Internet den Antrag für das Konto stellen.

Dazu sind eine Reihe persönlicher Daten nötig. Beim Online-Antrag müssen die Inhaber ihre Identität bestätigen. Das geht über Dienste wie Postident oder vor Ort. Je nach Bank unterscheiden sich die Anforderungen für ein Gemeinschaftskonto. Bei manchen kann man ein Einzelkonto umwandeln, bei anderen muss man ein neues Konto eröffnen.

Und-Konto und Oder-Konto: Was ist der Unterschied?

Je nachdem, zu welchem Zweck man das Gemeinschaftskonto verwenden will, kann man sich zwischen dem “Und-Konto” oder dem “Oder-Konto” entscheiden. “Oder” bedeutet, dass ein Inhaber eigenständige Entscheidungen über das Geld auf dem Konto treffen kann. Hier ist ein hohes Maß an Vertrauen nötig.

“Und” bedeutet im Gegenzug, dass nur gemeinsam Entscheidungen getroffen werden können. Dadurch entsteht eine starke Kontrolle über das Guthaben, was für Zweckgemeinschaften praktisch ist.

Wie viele Konten sollen es sein?

Wie man seine Finanzen abwickeln möchte, hängt ganz von den eigenen Vorlieben ab. Grundsätzlich können alle Parteien auch ein eigenes Girokonto benutzen. Das verlangt aber viel organisatorisches Geschick. Auf eigene Konten zu verzichten und nur ein Gemeinschaftskonto zu nutzen, kann aber ebenfalls Nachteile mitbringen.

Die meisten Menschen behalten ihr eigenes Girokonto neben dem Gemeinschaftskonto. So sind persönliche und gemeinsame Ausgaben klar getrennt und es gibt keine steuerlichen Unklarheiten. Außerdem ist das Budget für alltägliche Ausgaben klar ersichtlich.