Schweinfurt: Revision zum Urteil wegen Zwangsprostitution abgelehnt
![Das Gerichtsgebäude in Schweinfurt Das Gerichtsgebäude in Schweinfurt](https://mainfranken-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_1200x750_crop_center-center_82_line/Gericht-Schweinfurt.jpg 1200w, https://mainfranken-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_992x620_crop_center-center_82_line/Gericht-Schweinfurt.jpg 992w, https://mainfranken-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_768x576_crop_center-center_60_line/Gericht-Schweinfurt.jpg 768w, https://mainfranken-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_576x432_crop_center-center_60_line/Gericht-Schweinfurt.jpg 576w)
Der Bundesgerichtshof hat die Revision im Fall der Zwangsprostitution einer Minderjährigen aus Schweinfurt verworfen, diese sei unbegründet. Das hat ein Sprecher am Dienstag mitgeteilt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Schweinfurt rechtskräftig.
Zum Hintergrund
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die minderjährige Tochter seiner Partnerin mehrfach sexuell missbrauch hat. Außerdem hat er das Mädchen für sexuelle Dienste im Internet angeboten. Seine Strafe: Viereinhalbjahre Haft. Die ebenfalls angeklagte Mutter hatte die Taten gebilligt und ihre Tochter zur Prostitution überredet. Deshalb wurde sie wegen Beihilfe zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Gegen das Urteil waren die beiden Angeklagten in Revision gegangen.