Unterfranken: Beschmieren von Wahlplakaten ist eine Straftat
Am 8. Oktober findet in Bayern die Landtagswahl statt. Um da dann von möglichst vielen Menschen gewählt zu werden, machen die Parteien daher in den Wochen vorher mit Plakaten Werbung für sich und ihre Kandidatinnen und Kandidaten.
Erfahrungsgemäß werden die großen Plakate an Straßen und Laternen vielfach beschmiert und beklebt. Die Polizei weist deswegen aktuell darauf hin, dass es sich dabei um Sachbeschädigung und somit um eine Straftat handelt.
Der Straftatbestand ist dabei nicht erst erreicht, wenn die Plakate abgerissen werden, sondern auch kleinere Schmierereien werden, wenn angezeigt, polizeilich verfolgt.
Entscheidend ist auch nicht, dass es sich bei dem beschädigten Gegenstand um ein Wahlplakat handelt. Es ist hier, genau wie bei Werbeplakaten, Hauswänden, Parkbänken, Autos oder anderen Objekten Sachbeschädigung.
Eine Besonderheit besteht: Wer auf ein Wahlplakat beispielsweise ein Hakenkreuz oder andere verbotene Symbole malt, macht sich neben der Sachbeschädigung auch wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar.